Sonderausweis für Seniorenheime

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Als (ehrenamtlich) Mitarbeitender eines Seniorenheims melden Sie sich persönlich bei der Stadtbibliothek Ulm an.
- Personalausweis (alternativ: Reisepass und Adressbestätigung der Meldebehörde)
- Ein Anmeldeformular der Stadtbibliothek Ulm mit einer Bestätigung der Institution, bei der Sie tätig sind
Der Sonderausweis Seniorenheime ist ein Jahr gültig und muss dann wieder verlängert werden.
Zur Verlängerung benötigen wir erneut die Bestätigung der Institution, bei der
Sie (ehrenamtlich) arbeiten.
Mit dem Sonderausweis Seniorenheim dürfen ausschließlich Medien entliehen werden, die in der Freizeitgestaltung der Bewohner*innen von Seniorenheimen eingesetzt werden. Für den Sonderausweis Seniorenheim ist keine Jahresgebühr zu entrichten. Ansonsten gelten alle in der Satzung, Gebührenordnung und Datenschutzerklärung der Stadtbibliothek Ulm genannten Nutzungsbedingungen, wie z.B. die Verpflichtung zu rechtzeitiger Rückgabe entliehener Medien, Zahlung von anfallenden Versäumnisgebühren, Ersatzpflicht bei Verlust oder Beschädigung etc. Die Antragsteller klären selbst mit ihrer Einrichtung ab, wer für die in der Satzung genannten Gebühren- und Schadensfälle haftet. Übernimmt die Einrichtung die Haftung nicht, haftet automatisch der Antragsteller / die Antragstellerin.