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Sonderausweis Leseförderung

Der kostenlose Sonderausweis "Leseförderung" ist in erster Linie ein Hilfsmittel für Lesefördernde, um Kindern den Zugang zu Büchern zu verschaffen. Die Nutzungsmöglichkeiten für die Inhaber dieser Ausweise sind daher eingeschränkt.

Personen, die bei einer pädagogischen oder sozialen Einrichtung beschäftigt sind, die auch Leseförderung betreibt (z.B. Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Kinderkulturwerkstatt, Schulen, Jugendamt), können auf Nachfrage den kostenlosen Ausweis ausstellen bzw. verlängern lassen.

Der Sonderausweis "Leseförderung" berechtigt zur Nutzung folgender Angebote:

  • Ausleihe von Kinder- und Jugendmedien (die als solche in unserer Datenbank gekennzeichnet sind) für den Einsatz in der jeweiligen Einrichtung
  • Ausleihe von individuellen Medienkisten zu Unterrichtsthemen. Diese werden auf Anfrage von der Bibliothek zusammengestellt.
  • Ausleihe von Noten und Musik-CDs
  • Nutzung unserer Online-Datenbanken von allen internetfähigen Rechnern

Der Ausweis darf ausschließlich für die Zwecke der Einrichtung eingesetzt werden.

Zur Anmeldung und zur jährlichen Verlängerung legen Sie bitte unserem Auskunftspersonal Ihren Personalausweis (alternativ: Reisepass plus Adressbestätigung der Meldebehörde) und
eine Bestätigung der Institution, bei der Sie beschäftigt sind vor.

Antragsteller*innen klären selbst mit ihrer Einrichtung ab, wer die Haftung für die in der Bibliothekssatzung angegebenen Haftungsgründe übernimmt, und sorgen für den entsprechenden Eintrag im Antragsformular. Ohne Haftungserklärung kann kein Sonderausweis ausgestellt werden. Sie muss jedes Jahr erneuert werden.

Für Inhaber*innen des Sonderausweises "Leseförderung" gelten die in der Satzung der Stadtbibliothek bzw. die in der Anlage "Gebühren" festgelegten Nutzungsbedingungen, also auch die Verpflichtung zu rechtzeitiger Abgabe bzw. Verlängerung, Zahlung von anfallenden Versäumnisgebühren, Ersatzpflicht bei Verlust oder Beschädigung der Medien, Zahlung der Gebühr für DVDs usw.