Navigation und Service

Springe direkt zu:

Anhänger Kraftfahrzeug - Zulassung beantragen

Beschreibung

Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

  • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mitgeführt,
    • in Form von Wohn- und Packwägen im Schaustellergewerbe oder
    • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

  • Arbeitsmaschinen,
  • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
  • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
  • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte werden.

Hinweis: Für einen schon zugelassenen Kfz-Anhänger, wenn dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsstelle / Gemeinsame Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm
Hausanschrift:
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 185 1444+49 731 185 1444
Fax: +49 731 185 1420
E-Mail senden