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Sorgerechtsbescheinigung beantragen / Alleiniges Sorgerecht

Beschreibung

Gem.§ 1626 a BGB steht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu, wenn sie bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, zu einem späteren Zeitpunkt heiraten oder aber eine Sorgeerklärung abgeben.

"Im Übrigen hat die Mutter die alleinige Sorge" (§1626 a Abs.2 BGB).

Zuständige Stelle
Stadt Ulm
Hausanschrift:
Marktplatz 1
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 0+49 731 161 0
Fax: +49 731 161 1613
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