Navigation und Service

Springe direkt zu:

Bibliotheksausweis

Ausleihe: Die Stadtbibliothek Ulm bietet Ihnen und Ihrer Familie rund 600.000 Medien zu allen Themen. Sowohl in unserer Zentrale in der Stadtmitte als auch in unseren Stadtteilbibliotheken können Sie Romane, Sachbücher, Zeitschriften, Spiele, Filme, Musik und Hörbücher zu sich nach Hause holen. Im 5. Stock der Glaspyramide befindet sich ein Lesecafé mit einem großen Angebot an Tageszeitungen und Zeitschriften.

Internet: Arbeitsplätze in der Zentralbibliothek und in allen Stadtteilbibliotheken. In der Zentralbibliothek haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, das freie WLAN (SSID: SU-WLAN-FREE) zu nutzen. 
Arbeitsplätze

Zugriff auf eine wachsende Online-Bibliothek.

Um unser Angebot in vollem Umfang nutzen zu können, benötigen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis.

Für eine Anmeldung kommen Sie einfach mit einem Adressnachweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung) bei uns vor Ort vorbei. Sie erhalten Ihren neuen Bibliotheksausweis dann sofort und können ihn direkt nutzen, um ein volles Jahr mit der Stadtbibliothek Ulm zu lesen und zu lernen - ganz ohne lästige Kündigung zum Ablauf!

Wenn Sie nicht in Ulm oder in der direkten Umgebung wohnen, können Sie trotzdem bei uns vor Ort oder online ausleihen. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail mit der Kopie Ihres Personalausweises an stadtbibliothek@ulm.de. Sie erhalten den Bibliotheksausweis sowie eine Rechnung zur Begleichung der Jahresgebühr in Höhe von 30 EUR per Post oder E-Mail.

Für Ermäßigungen benötigen wir in beiden Fällen einen entsprechenden Nachweis. Weitere Informationen finden Sie unter Bibliotheksausweis.

Kinder bis 14 Jahre benötigen die  Einverständniserklärung der Eltern (80,67 KB, pdf). Bis 18 Jahre ist der Bibliotheksausweis kostenlos.

Kinder können ab Geburt einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten. Die Ausleihe bis 18 Jahre ist kostenlos. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen Kinder die schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteils sowie dessen Personalausweis.
Jugendliche ab 14 Jahre, die noch keinen Personalausweis besitzen, können ihren gültigen Schülerausweis mit Foto und Privatadresse vorlegen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung, die der Leseförderung dient (Schulen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Kinderkulturwerkstatt u. ä.), können sich auf Nachfrage einen gesonderten Ausweis ausstellen lassen, mit dem sämtliche Kindermedien und Medienkisten bzw. –boxen zum Zweck der Leseförderung kostenlos entliehen werden können.

Weitere Informationen zu einem Mitgliedsausweis für Pädagogen finden Sie unter Benutzerausweis für Pädagog*innen

Jahresausweis: 30 EUR (ermäßigt 15 EUR)
Tagesausweis: 4 EUR

Mit dem Tagesausweis ist die Ausleihe von beliebig vielen Medien am Tag der Zahlung, zu den üblichen Leihfristen, aber ohne Verlängerungsmöglichkeit, möglich.

Einen Tages- bzw. Jahresausweis erhalten zur ermäßigten Gebühr von 15 EUR:

  • Studierende
  • Referendarinnen und Referendare
  • Freiwilligendienstleistende
  • Inhaberinnen und Inhaber der Freiwilligen-Card
  • Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
  • Inhaberinnen und Inhaber des Landesfamilienpasses Baden-Württemberg
  • Schwerbehinderte

Ein entsprechender Nachweis ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Kostenfrei ist die Bibliotheksnutzung für:
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Schülerinnen und Schüler (mit gültigem Schülerausweis)
  • Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld nach dem SGB II
  • Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Inhaberinnen und Inhaber der Lobbycard

Die Ausleihe sowie jede Leihfristverlängerung von DVDs, Blu-ray Discs und Konsolenspielen kostet unabhängig vom Benutzerkreis 1 EUR pro Exemplar.

Der Jahresausweis ist immer exakt ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Er muss danach aktiv verlängert werden, wenn Sie ihn weiterhin nutzen möchten. Eine automatische Verlängerung ist nicht möglich. Möchten Sie den Ausweis nicht mehr nutzen, läuft er einfach ab, eine Kündigung ist nicht nötig. Bitte behalten Sie die Karte dennoch. Sie können den Ausweis auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktivieren. 

Medienart Leihfrist
Bibliothek der Dinge 2 Wochen 
Blu-ray Discs 2 Wochen
Brettspiele 4 Wochen
Bücher 4 Wochen
DVDs (Spielfilme und Musik) 2 Wochen
Hörbücher 4 Wochen
Konsolenspiele 2 Wochen 
Musik-CDs 4 Wochen
PC-Spiele 4 Wochen
Sach-DVDs 4 Wochen
Zeitschriften 2 Wochen

Für die Einhaltung der Leihfristen sind Sie selbst verantwortlich.

Grundsätzlich kann die Leihfrist drei Mal verlängert werden. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen: Zeitschriften und Bestseller sind nur 1 Mal verlängerbar. Bei bestehenden Vorbestellungen ist ebenfalls keine Verlängerung möglich.

Verlängerungen können Sie rund um die Uhr online in Ihrem Benutzerkonto selbst vornehmen, sofern die Leihfrist noch nicht überschritten ist.

Persönliche telefonische Verlängerungen zur Klärung von speziellen Anliegen sind während der Öffnungszeiten unter Tel. 0731/161-4140 oder per E-Mail möglich. Bitte geben Sie in jedem Fall die Nummer des Bibliotheksausweises an.

In der Glaspyramide können Sie an unseren Selbstverbuchungsterminals über den Button "Benutzerkonto“ ebenfalls Ihre Leihfrist selbst verlängern.