Stiftung Stadtbibliothek Ulm
Eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ulm in Kooperation mit der Deutschen Stiftungstreuhand
Vermögen stiften bedeutet
Zukunft gestalten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
lieben Sie Bücher? Liegt Ihnen das Lesen am Herzen? Ist Ihnen Bildung wichtig und möchten Sie das an Ihre Kinder, Enkelkinder und die nachfolgenden Generationen weitergeben?
Mit der „Stiftung Stadtbibliothek Ulm“ der Bibliotheksgesellschaft
Ulm e. V. können Sie Werte erhalten und
Zukunft stiften. Die Stadtbibliothek Ulm fördert seit dem
Jahr 1516 das Lesen. Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie
tatkräftig über lange Zeit hinweg eine gute Idee und führen
eine lange Tradition in die Zukunft.
Die „Bibliotheksgesellschaft Ulm e. V.“ hat im Jahr 2021
die „Stiftung Stadtbibliothek Ulm“ gegründet. Sie wurde
mit einem Vermögensstock von 130.000 Euro ausgestattet. Neben einem Grundstock seitens der Bibliotheksgesellschaft Ulm e. V. und von einzelnen Mitgliedern haben sich folgende Unternehmen dankenswerterweise als Mitgründungsstiftende eingebracht: SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Sparkasse Ulm, SGP Schneider Geiwitz & Partner, Hermann Bantleon GmbH.
Mit kleinen und größeren Zuwendungen können Sie
das Stiftungsvermögen unserer „Stiftung Stadtbibliothek
Ulm“ erhöhen, um aus den dadurch wachsenden Stiftungserträgen
dauerhaft und nachhaltig die Stadtbibliothek
zu unterstützen.
Dr. Jörg Nübling Vorsitzender Bibliotheksgesellschaft |
Iris Mann Kulturbürgermeisterin Stadt Ulm |
Sie können entscheiden, wie Sie die Stiftung unterstützen
möchten: als Spende oder Zuwendung, einmalig per Überweisung
oder als Dauerauftrag. Natürlich können Sie auch
ganz unkompliziert Ihre Stiftung im eigenen Namen zu Gunsten
der Stadtbibliothek Ulm gründen. Die Stiftungsberatung der Sparkasse Ulm steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten
Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin,
DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der
Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen
über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und
dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung
zu ermöglichen.
Bei der Überweisung bitte angeben:
- Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
- Ab 300 Euro Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung
Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ulm
IBAN: DE14 6305 0000 0021 3038 27
Verwendungszweck: Stiftung Stadtbibliothek Ulm
Bei Fragen zu konkreten Projekten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Bibliotheksgesellschaft Ulm e. V.:
Stadtbibliothek Ulm
Martin Szlatki / Brigitte Kendel
Telefon: +49 731 161-4101
Kontakt
Ziel der „Stiftung Stadtbibliothek Ulm“ ist die Förderung
der Bibliotheksgesellschaft Ulm e. V., die wiederum die
Stadtbibliothek Ulm fördert.
Die Bibliotheksgesellschaft:
- unterstützt Jahr für Jahr die Kinderbibliothek und die Stadtteilbibliotheken. Das reicht vom Kauf von Bilderbüchern, dem sommerlichen Ferienleseclub bis hin zu Medienangeboten zum Thema Demenz.
- hilft, den historischen Buchbestand und damit wichtige Kultur- und Forschungsgüter für die Ewigkeit zu bewahren. Dank engagierter Bürgerinnen und Bürger wurden bereits rund 100 Buchschätze restauriert und gerettet.
- fördert die innovative Weiterentwicklung der Stadtbibliothek, zum Beispiel die Onleihe zum Verleih von eBooks oder das Mobile Medienlabor zur digitalen Bildung von Kindern und Jugendlichen.
- Ich kann dauerhaft Projekte der Stadtbibliothek Ulm zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
- Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meine Familie, für unsere Kinder, für die Stadt Ulm.
- Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
- Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
- Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?
Eine
Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen.
Ihre Zuwendung erhöht zu 80 % das Stiftungsvermögen
und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den
Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke
dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend
machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages
der Einkünfte p. a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den
Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen
der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug
bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften)
hinzu. Bitte ziehen Sie eine steuerliche Beratung hinzu.
Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den
Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung
zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500
Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500
Euro erhöhen sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80
% das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die
Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in
jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck
entsprechend vermerken.
Natürlich kann die Stiftung auch in einem Testament/Erbvertrag,
durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen,
z. B. bei Versicherungen, begünstigt werden.
Sprechen Sie uns an oder ziehen Sie eine Rechtsberatung
hinzu.