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Online leihen und lernen. Immer und überall.

Der Schriftzug "onleiheulm.de" mit fünf farbigen Punkten darunter nebeneinander.

Die Stadtbibliothek Ulm bietet in der Onleihe eMedien zum Ausleihen für Kinder und Erwachsene an. Romane und Sachbücher (eBooks), Hörbücher (eAudios), Musik (eMusic), Filme (eVideos), Zeitschriften und Zeitungen (ePapers) sowie eLearning an.

Der Bestand in der Onleihe wird stetig aufgestockt, um ausreichend Lesevergnügen zu schaffen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Hilfeseite der Onleihe. Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne! 

Das Angebot steht kostenlos allen Kundinnen und Kunden der Stadtbibliothek Ulm mit gültigem Bibliotheksausweis zur Verfügung.

Im YouTube-Kanal der Onleihe finden Sie Tipps und Infos zu Neuigkeiten und Neuerungen, außerdem Anleitungen zur Nutzung der Onleihe.

Die Benutzung der Onleihe ist mit gültigem Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Ulm kostenlos möglich. Falls Ihr Ausweis abgelaufen oder gesperrt ist, wenden Sie sich bitte an die Information in der Bibliothek.

Für die Nutzung loggen Sie sich auf der Seite www.onleiheulm.de mit Ihren bekannten Bibliotheks-Benutzerdaten ein. Im Feld "Benutzernummer" geben Sie die Nummer Ihres Bibliotheksausweises und im Feld "Passwort" Ihr Geburtsdatum ein. Die Nummer des Bibliotheksausweises finden Sie auf der Rückseite unterhalb des Barcodes. Bitte geben Sie auch die führenden Nullen ein. Das Geburtsdatum geben Sie bitte in folgender Form ein: TT.MM.JJJJ (z. B. "01.01.1980", wenn Sie am 1. Januar 1980 geboren wurden). Für die Onleihe gibt es vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, ausführliche Informationen und Anleitungen finden Sie auf der Onleihe Hilfeseite.

Medienart: Leihfrist:
eBook: 14 Tage
eAudio: 14 Tage
ePaper: unterschiedlich zwischen 1 Stunde (Tageszeitungen) und 1 Tag
eMusic: 14 Tage
eVideo: 14 Tage

Ausgeliehene Titel können kostenlos vorgemerkt werden (Maximal 5 Titel pro Bibliotheksausweis).

  • Aktueller und kompatibler Internetbrowser für das Streaming von Audios / Videos am PC/Laptop
  • Adobe Digital Editions bzw. Adobe Reader für eBooks
  • Die Onleihe-App für iOS oder Android.

Die Onleihe ist kein einzelnes Software-Produkt, sondern macht ein Ineinandergreifen vieler Systeme notwendig. Wir bitten um Verständnis, dass das Angebot aus technischen und lizenzrechtlichen Gründen nicht mit allen auf dem Markt existierenden Systemen und Geräten kompatibel sein kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite der Onleihe.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Auskunft in der Zentralbibliothek, telefonisch unter Tel. +49 731 161-4140.

Bitte verwenden Sie bei technischen Problemen bei der Nutzung der eMedien ausschließlich das Kontaktformular der Onleihe.

Logo des Deutschen Bibliotheksverbandes

© Deutscher Bibliotheksverband

Der freie Zugang zu Wissen und Informationen ist ein demokratisches Grundrecht. Bibliotheken haben den Auftrag, mit einem breiten und qualitätsgeprüften Medien- und Informationsangebot diese informationelle Grundversorgung zu fördern – auch in der digitalen Welt. Da es bei der Ausleihe von E-Books (auch „E-Lending“ genannt) jedoch eine rechtliche Lücke gibt, können sie diesem Auftrag nur bedingt nachkommen. Seit vielen Jahren fordern Bibliotheken daher, dass für das E-Lending eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.
Wie funktioniert die E-Ausleihe?
Mit einem Bibliotheksausweis können Sie als Nutzer*in nicht nur physische Medien, sondern über die Website Ihrer Bibliothek auch E-Books und andere E-Medien „ausleihen“. Zum Schutz des Buchmarktes ahmt dieser „Verleih“ den Verleih des physischen Buches durch technische Einschränkungen nach, d.h.:

  • Zunächst muss eine Bibliothek eine - teurere - Lizenz für die „Ausleihe“ erwerben;
  • Ein E-Book kann zeitgleich nur von einer einzigen Person ausgeliehen werden. Alle anderen Nutzer*innen müssen sich auf eine Warteliste setzen lassen;
  • Die Ausleihfrist beträgt je nach Bibliothek zwei bis drei Wochen. Ein E-Book kann daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden;
  • Bibliotheken erwerben ihre Lizenzen mit einer zeitlichen Befristung, um die Abnutzung von Büchern zu simulieren. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, muss die Bibliothek eine neue Lizenz erwerben;
  • Die Ausleihe von E-Books ist strikt begrenzt auf Bibliothekskund*innen mit einem Bibliotheksausweis. Dies stellt sicher, dass die Nutzer*innen nur im jeweiligen Einzugsgebiet E-Books leihen können.
Nutzer*innen können daher in Bibliotheken ein ausgewähltes Angebot von E-Books ausleihen, teilen sich dieses Angebot aber mit vielen anderen Nutzer*innen und müssen daher oft sehr lange warten.

Wieso sind in meiner Bibliothek gewisse E-Book-Titel nicht verfügbar?
Bibliotheksnutzer*innen können auf viele E-Book Titel – und insbesondere auf Neuerscheinungen und Bestseller – nicht sofort zugreifen. Dies liegt, neben der oben geschilderten Begrenzung, auch daran, dass viele Verlage E-Books an Bibliotheken erst nach einer Sperrfrist von bis zu einem Jahr zur Lizenzierung anbieten. Gegen diese zeitliche Verzögerung wehren sich die Bibliotheken. Sie möchten, wie bei gedruckten Büchern, aus dem Angebot auswählen dürfen, das auf dem Markt erscheint.

Wie werden Autor*innen für den Verleih von E-Books vergütet?
Bibliotheken zahlen Verlagen für die Lizenzen von E-Books deutlich mehr als private Käufer*innen, da in den Lizenzen das Recht zum Verleih mitbezahlt wird. Wieviel davon allerdings Autor*innen als ihren Anteil weitergegeben wird, wird nur in Verträgen zwischen den Autor*innen und ihren Verlagen verhandelt. Hier sind Bibliotheken nicht beteiligt.

Für jede Ausleihe von gedruckten Medien wird den Autor*innen von Bund und Ländern als Vergütung eine „Bibliothekstantieme“ gezahlt. Für E-Books gibt es dafür noch keine gesetzliche Grundlage. Die Bibliotheken plädieren seit langem dafür, dass sich dies ändert.

Was fordern die Bibliotheken in Bezug auf das E-Lending?
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) und seine Mitgliedsbibliotheken setzen sich dafür ein, dass Bibliotheken auch E-Books gleich nach Erscheinen auf dem Markt auswählen, sie lizenzieren und verleihen können. Dies muss aus Sicht des dbv auch mit einer gesetzlichen Regelung für die Ausweitung und Erhöhung der „Bibliothekstantieme“ einhergehen, damit Autor*innen und Verlage für die E-Ausleihe ebenfalls, wie für gedruckte Bücher, eine zusätzliche Vergütung von Bund und Ländern erhalten. Mehr Informationen dazu auf der Webseite des dbv.

Was können Sie als Leser*in tun?
Machen Sie sich ein eigenes Bild über die unterschiedlichen Positionen von Bibliotheken, Verlagen und Autor*innen. Wenn Sie die Forderung der Bibliotheken nach einer gesetzlichen Grundlage für die E-Ausleihe unterstützen, dann schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Ulm / Alb-Donau:
Ronja Kemmer, Mitglied des Deutschen Bundestages für die CDU, ronja.kemmer@bundestag.de
Marcel Emmerich, Mitglied des Deutschen Bundestages für Die Grünen, marcel.emmerich@bundestag.de