Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten alle Geflüchteten, die eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung besitzen und dem Stadtgebiet Ulm zugewiesen wurden und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Weitergehend erhalten Geflüchtete, die einen Umverteilungsantrag, z.B. aufgrund Familienzusammenführung gestellt haben und dieser positiv beschieden wurde, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
In die Erstanalaufstelle im Mähringer Weg können alle Personen mit Leistungsbezug oder Leistungsberechtigte für Asylbewerberleitungen (AsylBlG) kommen, die in der Gemeinschaftsunterkunft Mähringer Weg (Mähringer Weg 101 - 105) oder im Notfallwohnen Mähringer Weg (Mähringer Weg 105) wohnen. Zudem können alle Personen in dezentralen Unterkünften die in Böfingen, Mitte/Ost und Eselsberg gemeldet sich sowie alle im gesamten Stadtgebiet Ulm privat wohnenden Personen Asylbewerberleistungen im Mähringer Weg beantragen.
Barrierefreiheit
Nein
Parkplatz
Besucherparkplätze vorhanden (direkt auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen Mähringer Weg 101 - 105).
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